Roland Kochs automatische Kennzeichenkontrolle ist verfassungswidrig
Die in Hessen unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und in Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 11. März in Karlsruhe. Datenschützer und Bürgerrechtler warnen seit Jahren vor einem Überwachungsstaat in Deutschland. Bei Sicherheitspolitikern ernteten sie meist Unverständnis. Nun wurden die Kritiker höchstrichterlich bestätigt. Die Karlsruher Richter folgten weitgehend der Argumentation des Rechtsanwalts dere drei klagenden Autofahrer, Udo Kauß. Er hatte in der Verhandlung betont, dass die Polizei durch die Kennzeichenerfassung "zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt" werde. Das sei eine "neue Qualität der Kontrolle" und ein Vorgehen, das sonst nur in einem "Polizeistaat" üblich sei.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=17466
--------
Abgleich von Kfz-Kennzeichen verfassungswidrig
Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig
„Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen…“ Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. März 2008 mit Link zum Urteil vom 11. März 2008 – 1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07 http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-027
Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben
„Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerdeführer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundesländern (Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen oder zu orten…“ Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 11.03.2008: http://www.daten-speicherung.de/index.php/urteil-zum-kfz-massenabgleich-muss-folgen-haben/
Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatischen Erfassen von KFZ-Kennzeichen kann weit reichende Folgen für andere Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung und damit für die EU-Gesetzgebung haben…“ Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 12.03.2008 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27480/1.html
Datenautobahn zur CIA
„Die US-Regierung soll künftig gewaltige Datenmengen über deutsche Bürger erhalten. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterzeichneten am Dienstag trotz Warnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ein Abkommen mit US-Regierungsvertretern, das darauf hinauslaufen soll, den Datenschutz für Millionen Bundesbürger faktisch auszuhebeln…“ Artikel von Ulla Jelpke in junge Welt vom 12.03.2008 http://www.jungewelt.de/2008/03-12/059.php
Siehe dazu auch die Sicht der Täter: „Terroristen schneller auf der Spur“
„Internationale Terroristen nutzen bewusst die Hürden aus, die Ländergrenzen für Strafverfolger darstellen. Zur effektiveren Kriminalitätsbekämpfung wollen Deutschland und die USA deshalb ihren Informationsaustausch ausbauen: Damit die Partner eingreifen können, bevor Menschen zu Schaden kommen…“ Meldung mit weiterführenden Links vom 11.03.2008 beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2008/03/2008-03-11-dt-usa-datenaustausch.html
Für ein Morgen in Freiheit. Aufruf zur Demo in Köln am Samstag, den
15. März 2008 ab 14.00 Uhr
Parteien, Bürgerinitiativen und Berufsverbände rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die immer weiter fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft auf. Am Samstag, dem 15.03.2008, werden die Bürger in Köln unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit!" auf die Straße gehen. Treffpunkt für die Teilnehmer wird um 14.00 Uhr der Roncalli-Platz ("Domplatte") in Köln sein. Siehe die Aktionsseite http://www.fuer-ein-morgen-in-freiheit.de/
Aus: LabourNet, 12. März 2008
http://freepage.twoday.net/search?q=Roland+Koch
http://freepage.twoday.net/search?q=Polizeistaat
http://freepage.twoday.net/search?q=Überwachung
http://freepage.twoday.net/search?q=Kennzeichenerfassung
http://freepage.twoday.net/search?q=Kfz-Kennzeichen
http://freepage.twoday.net/search?q=biometrisch
http://freepage.twoday.net/search?q=Vorratsdatenspeicherung
http://freepage.twoday.net/search?q=Schäuble
http://freepage.twoday.net/search?q=Zypries
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=17466
--------
Abgleich von Kfz-Kennzeichen verfassungswidrig
Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig
„Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen…“ Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. März 2008 mit Link zum Urteil vom 11. März 2008 – 1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07 http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-027
Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben
„Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerdeführer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundesländern (Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen oder zu orten…“ Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 11.03.2008: http://www.daten-speicherung.de/index.php/urteil-zum-kfz-massenabgleich-muss-folgen-haben/
Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatischen Erfassen von KFZ-Kennzeichen kann weit reichende Folgen für andere Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung und damit für die EU-Gesetzgebung haben…“ Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 12.03.2008 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27480/1.html
Datenautobahn zur CIA
„Die US-Regierung soll künftig gewaltige Datenmengen über deutsche Bürger erhalten. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterzeichneten am Dienstag trotz Warnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ein Abkommen mit US-Regierungsvertretern, das darauf hinauslaufen soll, den Datenschutz für Millionen Bundesbürger faktisch auszuhebeln…“ Artikel von Ulla Jelpke in junge Welt vom 12.03.2008 http://www.jungewelt.de/2008/03-12/059.php
Siehe dazu auch die Sicht der Täter: „Terroristen schneller auf der Spur“
„Internationale Terroristen nutzen bewusst die Hürden aus, die Ländergrenzen für Strafverfolger darstellen. Zur effektiveren Kriminalitätsbekämpfung wollen Deutschland und die USA deshalb ihren Informationsaustausch ausbauen: Damit die Partner eingreifen können, bevor Menschen zu Schaden kommen…“ Meldung mit weiterführenden Links vom 11.03.2008 beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2008/03/2008-03-11-dt-usa-datenaustausch.html
Für ein Morgen in Freiheit. Aufruf zur Demo in Köln am Samstag, den
15. März 2008 ab 14.00 Uhr
Parteien, Bürgerinitiativen und Berufsverbände rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die immer weiter fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft auf. Am Samstag, dem 15.03.2008, werden die Bürger in Köln unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit!" auf die Straße gehen. Treffpunkt für die Teilnehmer wird um 14.00 Uhr der Roncalli-Platz ("Domplatte") in Köln sein. Siehe die Aktionsseite http://www.fuer-ein-morgen-in-freiheit.de/
Aus: LabourNet, 12. März 2008
http://freepage.twoday.net/search?q=Roland+Koch
http://freepage.twoday.net/search?q=Polizeistaat
http://freepage.twoday.net/search?q=Überwachung
http://freepage.twoday.net/search?q=Kennzeichenerfassung
http://freepage.twoday.net/search?q=Kfz-Kennzeichen
http://freepage.twoday.net/search?q=biometrisch
http://freepage.twoday.net/search?q=Vorratsdatenspeicherung
http://freepage.twoday.net/search?q=Schäuble
http://freepage.twoday.net/search?q=Zypries
rudkla - 11. Mär, 22:24