Störung des öffentlichen Friedens durch Mobilfunksender
In der SZ vom 22.12.06 wurde berichtet, dass ein Programmierer sich den „Scherz“ erlaubt hatte, sich in einem Internet-Chatroom als „nächster Amokläufer aus München“ vorzustellen. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft sofort eine Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahmung der Computer dieses Mannes veranlasst.
Der Tatbestand: „STÖRUNG DES ÖFFENTLICHEN FRIEDENS“, der laut SZ-Bericht mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Meine provozierende Frage: ist es nicht viel mehr eine Störung des öffentlichen Friedens, wenn in der Nachbarschaft von Mobilfunksendeanlagen die Menschen massiv krank werden (siehe Bamberger Ärzteinitiative, Oberammergau, die vielen ‚Krebscluster’ in Deutschland, in unserem Kreis in Schäftlarn, Icking und Geretsried)?
1. Wie können wir die Staatsanwaltschaft dazu bringen, einzuschreiten?
2. Wie können wir die Bürgermeister dazu bringen, den Notstandsparagraphen des BGB anzuwenden, weil ‚Gefahr im Verzug’ ist, und die Sender abzuschalten?
3. Wie können wir diese Bürgermeister gegen die Rechtsaufsicht der Landratsämter (die wiederum vom Innenministerium beobachtet werden) unterstützen, damit dieser Beschluss Bestand hat?
Für rege Rückmeldungen bedanke ich mich im Voraus
Dr.-Ing. Hans Schmidt
1. Vorsitzender Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.
Der Tatbestand: „STÖRUNG DES ÖFFENTLICHEN FRIEDENS“, der laut SZ-Bericht mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Meine provozierende Frage: ist es nicht viel mehr eine Störung des öffentlichen Friedens, wenn in der Nachbarschaft von Mobilfunksendeanlagen die Menschen massiv krank werden (siehe Bamberger Ärzteinitiative, Oberammergau, die vielen ‚Krebscluster’ in Deutschland, in unserem Kreis in Schäftlarn, Icking und Geretsried)?
1. Wie können wir die Staatsanwaltschaft dazu bringen, einzuschreiten?
2. Wie können wir die Bürgermeister dazu bringen, den Notstandsparagraphen des BGB anzuwenden, weil ‚Gefahr im Verzug’ ist, und die Sender abzuschalten?
3. Wie können wir diese Bürgermeister gegen die Rechtsaufsicht der Landratsämter (die wiederum vom Innenministerium beobachtet werden) unterstützen, damit dieser Beschluss Bestand hat?
Für rege Rückmeldungen bedanke ich mich im Voraus
Dr.-Ing. Hans Schmidt
1. Vorsitzender Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.
rudkla - 25. Feb, 15:43