Die biometrische Vollerfassung des deutschen Volkes ist in vollem Gange
CCC warnt vor biometrischer Vollerfassung
Es hat nur wenige Monate gedauert, bis die vom Bundesministerium des Innern (BMI) versprochene Zweckbindung der für die Reisepässe erhobenen biometrischen Daten der Bürger abgeschafft wird.
Obwohl das BMI stets versicherte, dass es keine zentrale Speicherung der biometrischen Daten geben wird, hat am Freitag der Bundesrat gefordert, sowohl die Gesichtsbilder als auch die Fingerabdrücke der Bürger in einer zentralen Datenbank für immer zu speichern. Bevor die Fingerabdrücke an den Meldeämtern überhaupt abgeben werden müssen, steht die zentrale Datenbank bereits vor der Tür.
Der CCC betont, dass die Speicherung in einer zentralen Datenbank ein Risiko für die Sicherheit der sensiblen biometrischen Daten darstellt. Diese zentrale Erfassung bietet deutlich einfachere Zugriffsmöglichkeiten für Datenverbrecher.
Polizei und Ordnungsamt sollen nach dem Willen des Bundesrates auf diese Datenbank ohne weiteres, z. B. zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, zugreifen können. Dabei soll es ohne jegliche Kontrolle einen “automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien der Polizeivollzugsbehörden” geben. Das heißt praktisch, dass jedem Bürger beispielsweise bei Geschwindigkeitskontrollen wie einem Schwerverbrecher Fingerabdrücke abgenommen werden. Diese Abdrücke können dann beispielsweise mit der AFIS-Datenbank (automatisches Fingerabdruck-Identifizierungssystem), die EU-weit mehrere Millionen Fingerabdrücke gespeichert hat, abgeglichen werden.
Der einfache Abgleich ist laut Bundesrat “unverzichtbar”. Die Begründung für diese angebliche Unverzichtbarkeit ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Es wird angenommen, dass dadurch “Falschinformationen enthaltende Dokumente” auffindbar werden würden. Offenbar ist den Sicherheitshysterikern und Datensammlern dabei entgangen, dass die passive Authentifikation des RFID-Chips die Veränderung der Passdaten unmöglich macht.
In der Praxis ist bei den automatisierten Abfragen mit sehr vielen fälschlich als Verbrecher identifizierten Unschuldigen zu rechnen. Ein Großteil der Bevölkerung, insbesondere Senioren, Jugendliche und Frauen, besitzt keine ausgeprägten Fingerabdrücke, was zu Fehlidentifizierungen führt. Dies wurde durch eigens vom BMI in Auftrag gegebene Studien belegt.
Außerdem ist ein massiver Datenabgleich gegen eine biometrische Datenbank in dieser Dimension noch nie getestet worden. Es handelt sich also ein weiteres Mal um einen leichtfertigen Feldtest an der lebenden Bevölkerung.
Der Bundesrat forderte bei der Gelegenheit auch gleich, auf die Löschung der sensiblen biometrischen Daten zu verzichten. Statt einer Begründung wurde vom Bundesrat als Grund nur nebulös von “präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” gesprochen. Zu deutsch: einmal erfasste Bürger sind für immer gespeichert.
In der Praxis wird dann jeder Straßenpolizist nach seinem Gutdünken nicht nur biometrische Gesichtsdaten, sondern auch Fingerabdrücke abnehmen, die danach für immer gespeichert bleiben und den Ermittlungsbehörden weiter zur Verfügung stehen.
Natürlich soll der Bürger für den staatlichen Missbrauch seiner biometrischen Daten selbst aufkommen. Über eine erneute Erhöhung der Passgebühren wird bereits diskutiert, denn der Bundesrat stellte fest, dass über die Hälfte der Kosten des biometrischen Reisepasses für die Länder nicht gedeckt sind.
Natürlich denkt das Innenministerium auch fürsorglich an jene Bürger, die keinen Reisepass besitzen. Die Einführung von Personalausweisen mit Funk-Chip, Biometrie-Bild und Fingerabdrücken ist fest eingeplant. Die biometrische Vollerfassung des deutschen Volkes ist also in vollem Gange.
Es hat nur wenige Monate gedauert, bis die vom Bundesministerium des Innern (BMI) versprochene Zweckbindung der für die Reisepässe erhobenen biometrischen Daten der Bürger abgeschafft wird.
Obwohl das BMI stets versicherte, dass es keine zentrale Speicherung der biometrischen Daten geben wird, hat am Freitag der Bundesrat gefordert, sowohl die Gesichtsbilder als auch die Fingerabdrücke der Bürger in einer zentralen Datenbank für immer zu speichern. Bevor die Fingerabdrücke an den Meldeämtern überhaupt abgeben werden müssen, steht die zentrale Datenbank bereits vor der Tür.
Der CCC betont, dass die Speicherung in einer zentralen Datenbank ein Risiko für die Sicherheit der sensiblen biometrischen Daten darstellt. Diese zentrale Erfassung bietet deutlich einfachere Zugriffsmöglichkeiten für Datenverbrecher.
Polizei und Ordnungsamt sollen nach dem Willen des Bundesrates auf diese Datenbank ohne weiteres, z. B. zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, zugreifen können. Dabei soll es ohne jegliche Kontrolle einen “automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien der Polizeivollzugsbehörden” geben. Das heißt praktisch, dass jedem Bürger beispielsweise bei Geschwindigkeitskontrollen wie einem Schwerverbrecher Fingerabdrücke abgenommen werden. Diese Abdrücke können dann beispielsweise mit der AFIS-Datenbank (automatisches Fingerabdruck-Identifizierungssystem), die EU-weit mehrere Millionen Fingerabdrücke gespeichert hat, abgeglichen werden.
Der einfache Abgleich ist laut Bundesrat “unverzichtbar”. Die Begründung für diese angebliche Unverzichtbarkeit ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Es wird angenommen, dass dadurch “Falschinformationen enthaltende Dokumente” auffindbar werden würden. Offenbar ist den Sicherheitshysterikern und Datensammlern dabei entgangen, dass die passive Authentifikation des RFID-Chips die Veränderung der Passdaten unmöglich macht.
In der Praxis ist bei den automatisierten Abfragen mit sehr vielen fälschlich als Verbrecher identifizierten Unschuldigen zu rechnen. Ein Großteil der Bevölkerung, insbesondere Senioren, Jugendliche und Frauen, besitzt keine ausgeprägten Fingerabdrücke, was zu Fehlidentifizierungen führt. Dies wurde durch eigens vom BMI in Auftrag gegebene Studien belegt.
Außerdem ist ein massiver Datenabgleich gegen eine biometrische Datenbank in dieser Dimension noch nie getestet worden. Es handelt sich also ein weiteres Mal um einen leichtfertigen Feldtest an der lebenden Bevölkerung.
Der Bundesrat forderte bei der Gelegenheit auch gleich, auf die Löschung der sensiblen biometrischen Daten zu verzichten. Statt einer Begründung wurde vom Bundesrat als Grund nur nebulös von “präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” gesprochen. Zu deutsch: einmal erfasste Bürger sind für immer gespeichert.
In der Praxis wird dann jeder Straßenpolizist nach seinem Gutdünken nicht nur biometrische Gesichtsdaten, sondern auch Fingerabdrücke abnehmen, die danach für immer gespeichert bleiben und den Ermittlungsbehörden weiter zur Verfügung stehen.
Natürlich soll der Bürger für den staatlichen Missbrauch seiner biometrischen Daten selbst aufkommen. Über eine erneute Erhöhung der Passgebühren wird bereits diskutiert, denn der Bundesrat stellte fest, dass über die Hälfte der Kosten des biometrischen Reisepasses für die Länder nicht gedeckt sind.
Natürlich denkt das Innenministerium auch fürsorglich an jene Bürger, die keinen Reisepass besitzen. Die Einführung von Personalausweisen mit Funk-Chip, Biometrie-Bild und Fingerabdrücken ist fest eingeplant. Die biometrische Vollerfassung des deutschen Volkes ist also in vollem Gange.
rudkla - 21. Feb, 11:33