19. März 2008
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Vorratsdatenspeicherung gebilligt, aber hohe Hürden gesetzt. Dazu erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Jan Korte (MdB):
Das Urteil zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht an die Grenzen seiner Möglichkeiten kommt. Der Innenminister treibt es ständig mit immer neuen Sicherheitsgesetzen vor sich her und die Richter können nur im Nachhinein entscheiden. Trotz aller Urteile zu Gunsten der Bürgerrechte und der mittlerweile elf Niederlagen der Bundesregierung ist das Ergebnis eine schrittweise Erosion der Grundrechte. Das aktuelle Urteil deutet einen Meinungswechsel des Gerichts an. Hatte bislang der Bürger theoretisch noch die Hoheit über seine Daten, ist nun die grenzenlose Speicherung gebilligt und der Zugriff auf diese Daten unter gewissen Bedingungen erlaubt. Das heißt konkret, dass der Anwendungsbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung weiter schrumpft. Nach den bisherigen Erfahrungen ist zudem davon auszugehen, dass die beschriebenen Hürden im Laufe der Zeit immer weiter abgesenkt werden, weil der Staat jede Hemmung verloren hat, sich der Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu bemächtigen. Ich hätte mir ein klares Nein des Verfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung gewünscht. Aus der Sicht des Schutzes der Bürgerrechte wäre es unverzichtbar gewesen. Deshalb darf die Politik die Verantwortung für den Schutz der Bürgerrechte nicht nach Karlsruhe abschieben. Ich erwarte vom Gesetzgeber, diese Verantwortung selbst in die Hand zu nehmen. DIE LINKE nimmt dieses Urteil zum Anlass, weiterhin auf einer grundsätzlichen politischen Debatte darüber zu bestehen, wie viel Freiheit wir uns leisten wollen.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/politik-darf-verantwortung-fuer-den-schutz-der-buergerrechte-nicht-nach-karlsruhe-abschieben/
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Karlsuher Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung für die Strafverfolgung stark eingeschränkt. In dem am 19. März veröffentlichten Beschluss gaben die Karlsruher Richter einem Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise statt. Die Telekommunikationsunternehmen dürfen dem Beschluss zufolge die Daten zwar sechs Monate lang speichern. Die Daten dürften aber nur dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es in einem Ermittlungsverfahren um eine "schwere Straftat" gehe und der entsprechende Verdacht durch Tatsachen belegt sei. Zudem müsse die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise "wesentlich erschwert" oder aussichtslos sein. In den übrigen Fällen sei von der Übermittlung der Daten "einstweilen abzusehen".
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=17539
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Vorratsdatenspeicherung einstweilig eingeschränkt
Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. März 2008 zum Beschluss vom 11. März 2008 – 1 BvR 256/08 –
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
und die Entscheidung
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html
Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries' Rücktritt gefordert
„Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."…“ Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 19.3.08 mit vielen weiteren Hintergrundinfos
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/209/55/lang,de/
Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung: Das Verfassungsgericht zieht die Notbremse
„Das Verfassungsgericht hängt etliche Waggons ab und lässt das Gesetz vorläufig nur in sehr langsamer Fahrt weiterfahren - wegen "erheblicher Gefährdung des Persönlichkeitsschutzes"…“ Kommentar von Heribert Prantl in Süddeutsche Zeitung vom 19.3.08
http://www.sueddeutsche.de/,tt1m1/deutschland/artikel/745/164283/
Bitte bevorraten Sie sich
„Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung dürfen die Daten nur genutzt werden, wenn eine schwere Straftat vorliegt, aber es gibt noch weitere Konsequenzen…“ Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 19.03.2008
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27544/1.html
Rückschlag für Abmahnanwälte und Abfrageprovider? Mögliche Konsequenzen aus der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
„Das, was das Bundesverfassungsgericht gestern vorläufig verbot – nämlich die Weitergabe von Vorratsdatenspeicherungsdaten zur Verfolgung von Bagatelldelikten - könnte potentiell Auswirkungen auf das Geschäft mit Filesharing-Abmahnungen haben…“ Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 20.03.2008
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27547/1.html
Aus: LabourNet, 20. März 2008
http://freepage.twoday.net/search?q=Bürgerrechte
http://freepage.twoday.net/search?q=Vorratsdatenspeicherung
http://freepage.twoday.net/search?q=Schäuble
http://freepage.twoday.net/search?q=Zypries