Cuts in Social Welfare - Sozialabbau

Sonntag, 2. April 2006

Klassenkampf in Neukölln

Die Auseinandersetzung um die Rütli-Schule ist auch eine Diskussion über Armut und Ausgrenzung in der Gesellschaft.

http://www.telepolis.de/tp/r4/artikel/22/22374/1.html

Datenschutzzentrum stellt Regeln auf: vor Hausbesuchen wird gewarnt

Neu auf unserer Internetseite: Vor Hausbesuchen wird gewarnt. http://www.soga-nms.net/40377/41037.html

Unabhängiges Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein stellt Verhaltenmassregeln für Mitarbeiter von Aussendiensten auf.

Hier nur ein Auszug: Die ganze Datei kann im PDF-Format heruntergeladen werden. http://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.pdf

Immer häufiger ist der Presse zu entnehmen, dass Sozialleistungsträger, wie zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit (BA), den Hausbesuch als eine legitime und insbesondere effektive Form der Ermittlung von Sachverhalten ansehen. Viele Behörden sind sich der damit verbundenen datenschutzrechtlichen Konsequenzen gar nicht bewusst. Derzeit geht es vorrangig um die Möglichkeit der Kostenreduzierung.

Gerade im Bereich der Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe - (SGB XII) werden Hausbesuche immer öfter durchgeführt, weil viele Fälle sich nach Meinung der Behörden nicht anderweitig aufklären lassen. Dabei ist stets zu prüfen, ob nicht vorrangig andere Möglichkeiten der Bedarfsklärung möglich sind.

Hausbesuche im Wege des SGB II und SGB XII werden insbesondere aus zwei verschiedenen Gründen durchgeführt. Ein Hausbesuch dient zum einen der Bedarfsfeststellung und zum anderen der Bedarfskontrolle (=Missbrauchskontrolle). Die Grenze bzw. der Unterschied zwischen diesen beiden Aspekten ist fließend.

Der Mensch hat nach Artikel 1 Abs. 1 i.V.m Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG) das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Privat-, Geheim- und Intimsphäre des Menschen wird dadurch geschützt. Die Sozialträger haben nur in ganz bestimmten Fällen ein Recht auf Durchführung eines Hausbesuches, doch auch dann muss die Verwaltung Artikel 13 GG, die Unverletzlichkeit der Wohnung, beachten. Dieses Grundrecht ist ein Individualrecht. Jeder Betroffene, bei dem ein Hausbesuch durchgeführt werden soll, kann der Behörde den Zutritt zur Wohnung verweigern. Dem Betroffenen kann dadurch allenfalls, wenn der Sachverhalt nicht anderweitig geklärt werden kann, die Leistung ganz oder teilweise versagt werden (§ 60 ff SGB I). Wichtig ist, dass der Betroffene bestimmt, ob, wann und inwieweit der Behördenmitarbeiter die Wohnung betritt. Das staatliche Handeln wird im großen Maße, wie bereits kurz erläutert, durch das Grundgesetz (GG) vorgegeben.

So steht über allen Handlungen des Staates Artikel 20 GG. Durch diesen Artikel wird die Verwaltung verpflichtet belastende Amtshandlungen gegenüber einem Bürger nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage durchzuführen. Man spricht hier von dem Gesetzesvorbehalt. Auf der anderen Seite steht der Gesetzesvorrang. Das bedeutet: Die Verwaltung darf mit ihrem Handeln nicht gegen bestehendes Recht verstoßen.

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Hinweise des ULD zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII.

https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.htm


Aus: LabourNet, 19. April 2007



http://freepage.twoday.net/search?q=Hausbesuch

Working Poor: Vollzeitarbeit und trotzdem zu wenig zum Leben

DasErste.de | 06. März 2006 | 22:04

http://www.mdr.de/fakt/2588243.html

FAKT vom 06.03.2006

FAKT Reportage: Working Poor

Manuskript des Beitrages

Während bei uns über Kombi- bzw. Mindestlöhne diskutiert wird, gibt es bereits viele, die zwar voll arbeiten aber trotzdem so wenig verdienen, dass sie vom Staat alimentiert werden müssen.

Dagmar Kellner ist ausgebildete Friseurin in Erfurt. Nach dreijähriger Lehre arbeitet die 22-jährige heute Vollzeit. 4,15 Euro brutto die Stunde plus Umsatzbeteiligung - macht netto nicht einmal 600 Euro im Monat. Unter Hartz-IV-Niveau.

Gerade in der Dienstleistungbranche müssen Niedriglöhne alimentiert werden; Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK Bildansicht Gerade in der Dienstleistungbranche müssen Niedriglöhne alimentiert werden O-Töne: Dagmar Kellner, Friseurin "Wir hatten ja vorher vom Arbeitsamt so Berufsberatung und da haben die das schon gesagt, also, dass es wirklich Geringverdiener ist."

Sie gehört zu den so genannten "Working Poor" - Menschen, die Vollzeit arbeiten und dabei so wenig verdienen, dass sie Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen haben - auch wenn sie sie wie Dagmar Kellner nicht in Anspruch nehmen. Über zwei Millionen Erwerbstätige bundesweit sind das nach einer Studie der Uni Frankfurt - Tendenz steigend.

"So nach dem ersten Gehalt, wo es dann hieß, schaffe ich das mit der Miete, die ganzen Unterhaltskosten. Kann ich das alles bezahlen. Da kamen dann schon Zweifel auf, ob ich das schaffe."

Einschränken aufs Notwendigste heißt die Devise: Urlaub bei den Eltern in Eisenach, kein Führerschein, kein Auto, sparen wo es nur geht. Dabei sind die 4,15 Euro brutto pro Stunde ein branchenüblicher Lohn. 15 Euro kostet der Haarschnitt. Bei diesen Preisen sei mehr Gehalt eben nicht drin, glaubt die junge Frau.

"Noch teurer verkaufen wäre schlecht, weil dann noch weniger kommen würden. Man merkt es jetzt schon so, die ganzen Jahre haben wir die Preise eigentlich ziemlich stabil gehalten und mussten jetzt ein bisschen erhöhen, nur so ein paar Cent, mal 50 Cent oder so, aber das merken die Leute dann eben gleich. Also, noch mehr dann geht es noch mehr zurück mit der Kundschaft."

Ein Teufelskreis aus Schnäppchenmentalität, wachsendem Preisdruck und hoher Arbeitslosigkeit führt so im Ergebnis in immer mehr Branchen zu Löhnen auf oder unter Hartz-IV-Niveau.

Wie auch bei Reinhard Zetschze aus Leipzig, der als Wachmann arbeitet. Von 18 bis 6 Uhr, im Schnitt 50 Stunden die Woche. Der Brutto-Lohn hier: Inklusive Nachtzuschlag fünf Euro pro Stunde.

O-Töne: Reinhard Zetschze, Wachmann "Das ist ein gängiger Durchschnittslohn. Es gibt Firmen, die zahlen etwas mehr. Aber das sind Ausnahmen. Es gibt aber auch - und das sind eigentlich keine Ausnahmen - Firmen, die zahlen noch weniger. Mir ist bekannt, der niedrigste Brutto-Stundenlohn, 3,50 Euro."

Trotz der überlangen Arbeitszeit hinterm Steuer seines Dienstwagens kommt 58-jährige netto auf gerade mal rund 800 Euro - und das auch nur weil einige Zuschläge noch steuerfrei sind. Mit Hartz-IV würden er und seine Frau sich besser stellen.

Reporterin: "Wurde Ihr Lohn jetzt mal erhöht, in den letzten Jahren?"

"Nein. Das kann ich definitiv und ohne zu schwindeln sagen, seit acht Jahren nicht ein Stück."

Und Lohnerhöhungen sind nicht in Sicht. Erst in vier Jahren wird sich die Einkommenssituation für den ehemaligen Bergmann verbessern. Absurd aber wahr: Wenn er 2010 vorzeitig in Rente geht, bekommt er mehr als mit 50 Stunden Nachtarbeit die Woche.

O-Töne: Reinhard Zetschze, Wachmann "Da kriege ich etwas mehr. Weil ich aus dem Bergbau komme. Meine Bergbaurente liegt spürbar höher, als das was ich jetzt verdiene."

Inzwischen ist es Morgen geworden. Schichtende. Frühstück in einer Bäckerei. Hier arbeitet seine Frau Hannelore - auch Vollzeit, auch im Schichtdienst. Offiziell 37,50 Stunden die Woche als gelernte Bäckerei-Fachverkäuferin - für rund fünf Euro brutto die Stunde.

"Wenn sie Frühschicht hat, und ich komme aus der Nachtschicht, dann sehen wir uns ja früh überhaupt nicht. Dann kommt sie halb drei Uhr nach Hause. Halb fünfe bzw. fünfe mache ich mich dann wieder fertig. Da bleibt nicht viel."

600 Euro netto verdient Hannelore Zetschze. Auch hier sind inzwischen Löhne üblich, die sich auf oder unter Hartz-IV-Niveau bewegen. Trotzdem will sie sich nicht vom Staat finanzieren zu lassen. Motto: Lieber weniger Geld im Portemonnaie - aber dafür mit den eigenen Händen verdient.

Auch im Einzelhandel werden geringe Löhne gezahlt; Rechte: ddp

Auch im Einzelhandel werden geringe Löhne gezahlt O-Ton: Hannelore Zetschze, Bäckereifachverkäuferin "Auf jeden Fall sind wir erst mal froh, dass wir überhaupt Arbeit haben. Das muss ich dazu sagen. Und in unserem Alter dann sowieso. Wenn Sie jetzt arbeitslos werden, mit 55, 58 - wo wollen sie da noch hin."

Kollegin: "Darf ich mal ganz kurz stören? Meinen herzlichsten Glückwunsch, meine Liebe, zum Geburtstag. Alles Gute."

Hannelore Zetschze hat heute Geburtstag. Gefeiert wird zuhause in einer unsanierten Plattenbau-Wohnung, die warm knapp 450 Euro kostet. Von ihren zusammen 1.400 Euro Netto zahlen die beiden noch einen Gebrauchtwagen ab. Da ist Essen gehen nicht drin - nicht mal zur Feier des Tages.

"Das haben wir vor 5 Jahren gemacht, zu meinem 50. Geburtstag. Das haben wir in der Gaststätte gemacht, hier hinten. Da hat der uns die Rechnung präsentiert. Ich sage, Reinhard, wir haben uns jetzt bestimmt verhört. Ich sage, das kann doch nicht sein, 600 Mark? Das war gerade noch DM."

O-Ton: Reinhard Zetschze, Wachmann "Ihr fiel alles aus dem Gesicht, Geburtstag war versaut."

Seit dem ist Essen gehen gestrichen - ebenso wie die Urlaubsreise. Doch auf staatliche Sozialleistungen zurückgreifen, auch wenn sie ihnen zustehen, wollen die beiden nicht. Auch das typisch für Niedriglohn-Arbeiter: Beinahe jeder zweite Hilfeberechtigte - so das Ergebnis der Frankfurter Studie - verzichtet auf Unterstützung. Aus Unwissenheit - oder schlicht aus Stolz.

Wieder bei der Erfurter Friseurin Dagmar Kellner. An diesem Arbeitstag hat sie netto etwa soviel verdient, wie ein Haarschnitt im Laden kostet. Der anschließende Einkaufsbummel erfolgt nach dem Motto: Gucken statt Kaufen. Trotzdem will auch sie nicht auf ergänzendes Arbeitslosengeld II zurückgreifen.

O-Töne: Dagmar Kellner, Friseurin "Man muss ja dann wirklich Rechenschaft über alles ablegen, was du für ne Wohnung hast, wie viel Miete, was willst du denn mit dem Geld. Deswegen möchte ich das eigentlich nicht, dieses beantragen und dem Staat dann noch mehr auf der Tasche liegen."

Und so heißt es auch bei ihr: Einschränken auf das absolute Minimum. Die Wohnungseinrichtung haben die Eltern zu großen Teilen bezahlt. Käme der in der Regierung diskutierte Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde sähe das anders aus. Ihr Gehalt würde sich um runde 50 Prozent erhöhen. Skeptisch ist sie trotzdem.

"Der Mindestlohn an sich ist schon eine schöne Sache, aber so Friseurbranche, kann ich es mir eigentlich nicht vorstellen. Also, für uns im Laden, wäre es schon ungünstig, weil bei uns hieß es dann, dass du einen Mindestlohn zahlst, dass dann dafür ein anderer geht."

Anders ausgedrückt: Dagmar Kellner glaubt, die Einführung des Mindestlohns könnte sie am Ende ihren Job kosten. Stattdessen setzt sie lieber auf eine klassische Lebensplanung.

O-Töne: Dagmar Kellner, Friseurin "Mit vierzig gehe ich davon aus, dass ich verheiratet bin und dann einen Mann habe, der ein bisschen mehr verdient, wie ich, aber ich will auf jeden Fall, ich möchte schon noch in dem Beruf bleiben, also, ich sehe da schon meine Zukunft noch drin, als Friseur bis 60 oder 67 je nachdem zu arbeiten."

Reporterin: "Aber ohne Mann wäre es schwierig?"

"Ohne Mann, da wär’s schon schwierig. Also, da würde ich denke ich mal dann doch jeden Tag um meine Existenz bibbern."

So wie immerhin rund jeder 18. Erwerbstätige in Deutschland.

zuletzt aktualisiert: 06. März 2006 | 18:54 Quelle: FAKT

© 2006 | DasErste.de

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5390026_REF1,00.html

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"Vorschläge" im Herbst: Hunderttausende Vollzeitarbeiter verdienen laut Müntefering unter ALG-II-Niveau (03.04.06)

In Deutschland arbeiten offenbar rund 300 000 Vollzeit-Beschäftigte unter dem Niveau des Arbeitslosengeldes II (ALG II). Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) sagte der Online-Ausgabe der "Financial Times Deutschland": "Es gibt schätzungsweise 300.000 Vollzeitjobber, die so wenig Geld bekommen, dass sie es mit ALG II aufstocken." Hinzu kämen mehrere hunderttausend Menschen, die neben einem Teilzeit- oder Minijob Arbeitslosengeld II bekommen.

Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=13309

Freitag, 31. März 2006

"Generation Praktikum" protestiert in Berlin

Ohne Bezahlung: "Generation Praktikum" protestiert in Berlin (31.03.06)

Angehörige der so genannten Generation Praktikum wollen am Samstag in mehreren europäischen Metropolen gegen Missstände demonstrieren. Die DGB-Jugend, der Verein Fairwork und die französische Organisation "Génération précaire" haben zum Protest aufgerufen. Unter dem Motto "Arbeiten ohne Geld - Das kann doch nicht euer Ernst sein?" sollen unter anderem in Berlin, Paris und Brüssel Aktionen stattfinden, wie die DGB-Jugend mitteilte.

Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=13297

Aktionen der "Überflüssigen"

Die "Überflüssigen" besetzen ein Wahlkreisbüro der SPD

„Heute am 30.03.06 besetzten die ÜBEFLÜSSIGEN das Wahlkreisbüro der SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Esther Schröder. Ziel der Aktion war es, die schier unerträgliche Heuchelei einer Vertreterin der Sozialkahlschlagspartei an den Pranger zu stellen. Frau Dr. Schröder möchte sich bei uns profilieren indem sie Beratungen für "Hartz IV-Empfänger" anbietet. Es wird hier geradezu der "Bock zum Gärtner" gemacht…“ Bericht mit Bildern von Michael Maurer vom 31.03.2006 bei indymedia http://de.indymedia.org/2006/03/142730.shtml und Videos der Aktion in verschiedenen Formaten ebenfalls bei indymedia http://de.indymedia.org/2006/03/142734.shtml

Aus: LabourNet, 31. März 2006

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Proteste gegen Ein-Euro-Jobs > Aktionen bei der AWO, Caritas… Gegen
1-Euro-Job-Anbieter

Der neue Termin der Verhandlung der Anzeige gegen die Überflüssigen des Vorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt Berlin steht nun fest:
12.07.2006 / Amtsgericht Berlin-Moabit
Angeklagt: Die Überflüssigen
Wo: Kirchstr. 6, Raum 5007 (oder ein größerer Saal)
Wann: 11:30 Uhr


Aus: LabourNet, 4. Juli 2006

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Berlin: AWO von Überflüssigen besetzt

Verfahren gegen Überflüssige eingestellt

„Heute fand vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Prozess gegen Überflüssige statt, die im Herbst 2004 die Berliner AWO-Zentrale besetzt hatten. Das Verfahren wurde auf Staatskosten eingestellt. Während dem Prozess wurde eine miese Machenschaft des LKA Berlins aufgedeckt. Es besteht der Anfangsverdacht, dass Mitarbeiter/innen des LKA Urkundenfälschung begangen haben, um die Anklage gegen die Überflüssigen zu ermöglichen….“ Bericht von Sarah, Gaby, Phillip und Peter vom 12.07.2006 bei indymedia, ergänzt um den Pressespiegel http://de.indymedia.org/2006/07/152020.shtml


Aus: LabourNet, 13. Juli 2006

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Proteste gegen Ein-Euro-Jobs

Protest in Bus und Straßenbahn. „Die Überflüssigen“ in Leipzig nahmen Tiefensees Busbegleiter – Projekt auf 's Korn

„Dass inzwischen jeder mittelmäßige Politiker der Meinung ist, die Arbeitslosengeld II Bezieher seien seine persönliche Verfügungsmasse, die für seine mehr oder weniger obskuren Pläne willig zur Verfügung stehen müssen kann nicht länger hingenommen werden - dachten sich „die Überflüssigen“ in Leipzig und starteten am 16.Oktober ihr Projekt Busbegleiter…“ Ein Bericht von Pia Witte, Leipzig, mit Bildern von Gerd Eiltzer http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/aktionen/busbegleiter.html


Aus: LabourNet, 24. Oktober 2006

Donnerstag, 30. März 2006

"Hartz IV": jedes achte Kind unter 15 soll auf Sozialhilfeniveau leben

30.03.06

Durch die Einführung der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" ist nach Darstellung der Wohlfahrtsverbände die Armut in Deutschland größer geworden. Allein die Anzahl der Kinder unter 15 Jahren, die auf Sozialhilfeniveau leben, habe sich 2005 von einer Million auf 1,5 Millionen erhöht, sagte Hans-Jürgen Marcus, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, am Dienstag in Berlin. Die Dunkelziffer schätzt er auf rund 200.000 Kinder. "Wo ein Kinderwagen als Darlehen gewährt oder mit Krediten finanziert werden muss, werden Kinder bereits mit Schulden geboren", so Marcus. Der "Hartz IV"-Regelbetrag reiche vielen Betroffenen nicht aus, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=13292

Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeitslose als Witzfigur

„Ein Datenschützer erhebt schwere Vorwürfe: Persönliche Daten einer
Arbeitslosen kursierten angeblich als Witz bundesweit über Computer der
Arbeitsagenturen.

Bei der Bundesagentur für Arbeit kommt es nach Angaben des
schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert zu
massivem Missbrauch der Informationen über die Arbeitslosen. "Sensible
persönliche Daten von Arbeitslosen werden nicht ordnungsgemäß gesichert",
kritisierte Weichert am Dienstag in Kiel…“ AP-Meldung in Süddeutsche
Zeitung vom 29.03.2006.

http://www.sueddeutsche.de/,jkm2/jobkarriere/erfolggeld/artikel/963/72891/


Aus: LabourNet, 30. März 2006

Dienstag, 28. März 2006

Mit Kind ohne Arbeit: Firmen drängen Mütter aus dem Job

28.03.2006

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,3918131,00.html

Frontal21

Immer mehr Schwangere und junge Mütter müssen nach Ansicht von Experten um ihren Arbeitsplatz fürchten. Und das, obwohl sie nach dem Gesetz eigentlich unkündbar sein sollen.

Von Anke Becker-Wenzel, Astrid Randerath und Anke Lang

"Wir können beobachten, dass in den vergangenen sechs Jahren die Zahl der gekündigten oder zur Kündigung vorgesehenen Schwangeren sich etwa verdoppelt", sagt Robert Rath vom Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit zu Frontal21. Andere Frauen werden mit unrealistischen Arbeitszeit-Angeboten oder Abfindungen aus dem Job gedrängt.

Mehr dazu
Frontal21, Dienstag, 28.03.2006, 21.00 Uhr

Bundesweit stieg die Zahl der Anträge auf Kündigung während des Mutterschutzes oder der Elternzeit nach Angaben der zuständigen Arbeitsschutzbehörden von 1999 bis zum Jahr 2004 um rund 20 Prozent.

Verdoppelung der Kündigungen Allein in Berlin hat sich die Zahl der Kündigungsversuche seit 1998 etwa verdoppelt, so Rath. Im Landesamt wird über Anträge zur Kündigung entschieden: "Im Jahr 1998 waren das noch etwa 200 Entscheidungen, die wir zu treffen hatten", sagt er. "Im Jahr 2004 waren es knapp 400 Entscheidungen." Er gehe davon aus, dass es außerdem eine große Dunkelziffer gebe.

Bei vielen Frauen waren die Kündigungen Rath zufolge nicht berechtigt. In mehr als der Hälfte der Fälle seien die Entscheidungen zu Kündigungsanträgen während des Mutterschutzes zwar so ausgefallen, dass ihnen stattgegeben werden musste. Aber in der anderen knappen "Hälfte der Fälle waren die Anträge nicht gerechtfertigt - unter fadenscheinigen Gründen sollten die Frauen aus dem Arbeitsmarkt entfernt werden."

Zweifelhaftes Angebot Jana Wehr, medizinisch-technische Assistentin aus Hamburg, hat sich gewehrt - und einen Auflösungsvertrag ihres Arbeitgebers abgelehnt. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes sollte sie gegen eine Abfindung ihren Arbeitsplatz aufgeben.

Wehr weigerte sich und wollte vor Gericht ziehen. Daraufhin wurde ihr eine Arbeitszeit von 14 bis 19 Uhr angeboten - Zeiten, die mit Kindertagesstätte und Schule nicht zu vereinbaren sind. "Das ist für mich ganz klar, das macht man, um mich aus der Firma rauszubekommen, ganz einfach, weil sie auch wissen, dass man sich auf so was nicht einlassen kann", glaubt Wehr. "Das habe ich auch schon mehrfach gehört, dass Müttern wirklich solche Angebote gemacht werden."

"Total aussichtslos, total frustrierend" Schließlich gibt Wehr doch auf und akzeptiert die Abfindung. "Das ist einfach total aussichtslos, total frustrierend, weil es fast ausgeschlossen ist, jemals wieder in diesen Beruf reinzukommen", sagt die 37-Jährige. Heute arbeitet sie auf 400-Euro-Basis als Arzthelferin.

Auch für eine junge Wirtschaftsprüferin, die anonym bleiben möchte, bedeutete die Geburt ihrer Kinder das vorläufige Ende der Karriere. Ihr Arbeitgeber habe eine Teilzeitstelle abgelehnt, weil man sie damit nicht an die Kunden "verkaufen könne", berichtet die Anwältin Jutta Glock, die die Frau vertritt.

Keine Alternative Ihre Mandantin klagte zunächst auf Teilzeitbeschäftigung und suchte innerhalb des Unternehmens nach einer anderen Stelle, bei der sie nicht so viel reisen müsste und familienfreundlichere Arbeitszeiten hätte. "Es wurde auch nie überhaupt über eine Alternative auch nachgedacht", sagt sie. Sie selbst habe viele Möglichkeiten in dem Unternehmen gesehen. Schließlich lässt auch sie sich auf eine Abfindung ein und gibt ihren Arbeitsplatz auf.

Anwältin Glock sieht die jungen Frauen - und die Unternehmen - in einem wachsenden Konflikt. "Ich würde sagen, dass Klima hat sich sehr verschärft in den vergangenen Jahren, was sich zwangsläufig durch den wirtschaftlichen Druck ergibt", erklärt sie. Zum einen die wirtschaftlichen Anforderungen auf der Arbeitgeberseite, zum anderen die Knappheit an Arbeitsplätzen aus Arbeitnehmersicht. "Diese beiden Konstellationen führen dazu, dass eine Arbeitnehmerin versuchen muss, wirklich ihren Arbeitsplatz zu behalten, koste es, was es wolle."

Quadratur des Kreises Gleichzeitig gibt es weitere Erwartungen, die schwer zu vereinbaren sind: "Einerseits wird auf die Mutter projiziert, sie soll Kinder kriegen, andererseits wird aber auf sie projiziert, sie soll sich um die Kinder kümmern, soll es nicht nur dem Staat überlassen, die Erziehungsseite, aber letztlich soll sie natürlich aber auch im Arbeitsprozess drin bleiben dürfen, und sie soll auch Karriere machen dürfen", sagt Glock. "Und das alles immer zu vereinbaren ist fast schon manchmal eine Quadratur des Kreises."

Die fehlende Kooperationsbereitschaft der Unternehmen führt bei immer mehr Frauen dazu, dass sie den Spagat zwischen Kindern und Beruf gar nicht erst ausprobieren - und den Kampf gegen ihren Arbeitgeber und um ihren Job aufgeben. Jana Wehr kennt viele solche Fälle. "Diese Entwicklung finde ich wahnsinnig erschreckend, weil es eben auch vielen Müttern in meinem Freundeskreis ähnlich gegangen ist", sagt sie.

"Es wird nichts getan" "Die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz sei ihnen erschwert oder gar unmöglich gemacht worden. Das macht Jana Wehr wütend: "Alle jammern rum - unsere Gesellschaft veraltet, und das ist ja ein ganz großes Thema im Moment - aber es wird nichts dafür getan, dass die jungen Menschen auch wieder bereit sind zu sagen: So, ich möchte jetzt Kinder haben."

© ZDF 2006

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,3918131,00.html

Mahnwache gegen Armut

Der Landtag wird am 30.3. über den Antrag der Linke.pds und SPD zum Vergabe- und Mindestlohngesetz entscheiden. Heute durften wir erfahren, dass davon auszugehen ist, dass die CDU-Mehrheit es ablehnen wird.

Deshalb muss genügend Druck von BASIS geschaffen werden. Die MAHNWACHE direkt vor dem Landtag gegen Armut und Billiglohn (29.3., ab 18 Uhr bis 30.3. bis zum start der DEMO), ist ein wichtiges Mittel um Druck auszuüben.

Wenn der Druck auf die SozialKahlSchläger nicht stärker wird, darf man sich nicht wundern, dass die Armut, soziale Ungerechtigkeit und die Rechtsentwicklung wächst.

Deshalb mitmachen!

Weitere Infos: http://www.gegenbilliglohn.de

Bürgergeld statt Bürgerkrieg: Manager als Sozialreformer

"Netzwerk Grundeinkommen"

7. Newsletter des Netzwerks Grundeinkommen vom März 2006 (pdf) http://www.grundeinkommen.info/fileadmin/Text-Depot/Newsletter7/NL_07.pdf


ELO Initiative und Erwerbslosenausschuss ver.di Südbaden zum „Einkommen zum Auskommen“ 10 Thesen des Bezirkserwerbslosenausschusses ver.di Südbaden zu den Forderungen des LEA „Eckpunkte Beschäftigungspolitik“

Thesen zu gewerkschaftlicher Erwerbslosenarbeit verabschiedet vom Bezirksvorstand ver.di Südbaden und eingebracht in LEA ver.di Ba Wü im Oktober 2005 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/elo1.pdf


„Für Existenzsicherung mit und ohne Erwerbsarbeit“

Beitrag von Ingrid Wagner vom 16.09.2005 http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/elo.html


Paradiesische Zustände – Wertediskussion und Wachstumszwang

Referat von Ingrid Wagner, gehalten auf der MVV Netzwerk Grundeinkommen am 26.11.06 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/elo2.pdf


Bürgergeld statt Bürgerkrieg. Manager als Sozialreformer

Artikel von Ines Eck in "Der Linke Berliner" vom 15.3.2006 http://www.linker-berliner.de/volltexte/w0603161.html


Aus: LabourNet, 28. März 2006

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