Big Brother - NWO

Donnerstag, 1. Juni 2006

Company defends RFID implant product

http://wistechnology.com/article.php?id=3013



http://freepage.twoday.net/search?q=RFID
http://omega.twoday.net/topics/RFID/

Montag, 29. Mai 2006

Bürgerrechter fordern: Abgeordnete sollen Klage gegen Vorratsdatenspeicherung unterstützen

29.05.06

In der Nacht zum Freitag plant der Bundestag über einen Antrag mit dem Titel "Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen" abzustimmen. 118 Abgeordnete von FDP, Grünen sowie der Linken fordern die Bundesregierung in dem Antrag auf, gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Bis zur Entscheidung des Gerichts solle die Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt werden, so der Antrag weiter. Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer forderten die Bundestagsabgeordneten auf, die Nacht zum Freitag zur "Nacht der Kommunikationsfreiheit" zu machen. Die Abgeordneten sollten trotz der späten Stunde zahlreich an der Abstimmung teilnehmen und parteiübergreifend für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stimmen. Bürger sollten die Abgeordneten ihres Wahlkreises zur Stimmabgabe gegen die Vorratsdatenspeicherung auffordern.

Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=13707

BND-Skandal: Datenschutzbeauftragter fordert Überprüfung der Geheimdienst-Befugnisse

29.05.06

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine "kritische Überprüfung" der Befugnisse der deutschen Geheimdienste gefordert. Anlässlich der Veröffentlichung des so genannten "Schäfer-Berichtes" zum Skandal beim Bundesnachrichtendienst (BND) forderte Schaar eine "unabhängige Begutachtung" der Rechte der Nachrichtendienste. "Bevor über eine erneute Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden entschieden wird, müssen die bestehenden Befugnisse einer kritischen Revision unterzogen werden", so Schaar. Die "Vorgänge beim BND", so der Datenschützer, unterstrichen diese Notwendigkeit. Dabei müssten sowohl die alten Rechte der Geheimdienste, als auch die 2001/2002 neu eingeführten Befugnisse unter die Lupe genommen werden.

Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=13703

Personalisierte RFID-Tickets in erster Linie ein Großprojekt zur Förderung der Konsumentenüberwachung

Thema: IT-Trends Ausgabe: 21/2006 Seite: 15

Datenschützer: Funkende Eintrittskarten in erster Linie ein Großprojekt zur Förderung der Konsumentenüberwachung

Personalisierte RFID-Tickets ernten Kritik

Datenschützer monieren die übergroße Informationssammelwut im Kontext der WM. Am Pranger steht neben der Ticketvergabe das Akkreditierungsverfahren.

In dessen Rahmen werden alle Medienvertreter, Mannschaften sowie Hilfs- und Servicedienste vorab einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Betroffen sind circa 250 000 Personen, deren Daten mit polizeilichen Datenbeständen sowie mit Erkenntnissen des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes abgeglichen werden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die Regelanfrage bei Verfassungsschutzbehörden unter Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit für problematisch. „Fragwürdig ist zudem, ob eine derartig breit angelegte Überprüfungsaktion überhaupt auf Basis einer Einwilligung – also ohne gesetzliche Grundlage – erfolgen kann“, argumentiert Schaar. Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) stimmt zu: „Ein Arbeitnehmer, der vor der Alternative steht, seinen Arbeitsplatz zu verlieren oder einer Durchleuchtung zuzustimmen, willigt nicht wirklich freiwillig ein. Zudem stellt sich die Frage, was eine Einwilligung wert ist, die nicht vom Betroffenen, sondern vom Arbeitgeber per Mausklick im Internet übermittelt wird, ohne dass die Authentizität der Einwilligung sichergestellt ist.“

Weichert kritisiert beim „sicherheitspolitischen Feuerwerk durch die WM“ zudem das Ticket-Vergabeverfahren. Die Eintrittskarten konnte man nur Online via Internet bestellen. Dabei wurden umfangreiche personenbezogene Daten erhoben, etwa Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail, Kontonummer und Angaben zum Personalausweis oder Pass. „Diese Daten hat der DFB zentral gesammelt, gespeichert und abgeglichen mit der eigenen Stadionverbotsdatei, in der circa 2400 Personen geführt sind“, so Weichert.

Im Zweifelsfall würden sie weitergegeben an die Sicherheitsbehörden. Dort finde dann eine weitere Abklärung statt, mit den Eintragungen in der Datei „Gewalttäter Sport“, die beim Landeskriminalamt Düsseldorf rund 7000 Personen beinhaltet. Und Weichert weiß durchaus von Fällen zu berichten, in denen unbescholtene Fußball-Fans in solchen Dateien auftauchen, bloß weil sie im Kontext von Ausschreitungen in Polizeikontrollen geraten waren.

Viele Angaben bloß zu Werbezwecken Aber auch generell schimpft Weichert auf das „Übermaß an erhobenen Daten“. So sei etwa das Geburtsdatum bloß für die Werbebranche interessant, für die Kartenbestellung hätte die Angabe „über 18“ ausgereicht.

Der Datenschützer beäugt darüber hinaus den auf den Tickets enthaltenen RFID-Funkchip kritisch: „Auf diesem werden zwar weder Name noch sonstige Identitätsdaten gespeichert, doch handelt es sich bei der Kennnummer des Chips um ein personenbeziehbares Datum. Darüber werden sämtliche in einer Datenbank des DFB erfassten Antragsdaten erschlossen und sind online abrufbar.“

Die Begründung, damit den Schwarzhandel eindämmen zu wollen, hält der streitbare Datenschützer nur für vorgeschoben. Für ihn sind die funkenden Tickets in erster Linie „ein Großprojekt zur Förderung dieser Technologie im Konsumentenbereich.“ So sinnvoll die RFID-Technologie in der Logistik sein mag, „so gefährlich ist sie bei der Personalisierung. Denn diese verfolgt unzweifelhaft das Ziel der Manipulation und der Kontrolle der Verbraucherverhaltens.“

Zumal auch das Sicherheitsargument nicht schlüssig sei: „Im Vorfeld des Stadionbesuchs besteht keine Vorlagepflicht des Tickets. Und wegen des Massenandrangs an den Nadelöhren der Ticketprüfung am Stadioneingang können dort keine Kontrollen durchgeführt werden, so dass Gewalttäter mit fremden Tickets in die Stadien kommen können.“ Sein Fazit: „Im Ergebnis erfolgt eine gewaltige Datenerfassung argloser Zuschauer und deren elektronische Überwachung.“ ab

© Konradin IT-Verlag GmbH 2006

http://www.netigator.de/netigator/live/fachartikelarchiv/ha_artikel/powerslave,id,30693868,obj,,np,,ng,stories,thes,9302,ps_alayout,l_2.inc.html

Freitag, 26. Mai 2006

Parlamentarisches Kontrollgremium veröffentlicht Sachverständigenbericht

http://www.bundestag.de/aktuell/pkg/bnd_bericht.PDF

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Bundesnachrichtendienst: Schäfer-Bericht spiegelt laut Neskovic nicht die Wahrheit wider (26.05.06)

Die Opposition sieht trotz der Veröffentlichung des BND-Berichtes zur Bespitzelung von Journalisten weiteren Aufklärungsbedarf. "Wir werden einen Untersuchungsausschuss brauchen", sagte Wolfgang Neskovic, der für die Linkspartei im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) sitzt, der "Sächsischen Zeitung". Er betonte: "Es gibt aus meiner Sicht deutlichen Klärungsbedarf bei der Frage der politischen Verantwortlichkeit." Die Möglichkeiten des PKG reichten generell nicht aus, um Aufklärung herbeizuführen. "Es wäre völlig verfehlt anzunehmen, dass der Schäfer-Bericht nun eins zu eins die Wahrheit ist", betonte der Linkspolitiker. Der Bericht könne maximal eine Bestandsaufnahme dessen sein, was der BND dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt habe.

Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=13692

Mittwoch, 24. Mai 2006

Bundesweite Rasterfahndung in Teilen verfassungswidrig

Terrorismusbekämpfung und Grundrechte

Nur bei konkreter Gefahr. Die bundesweite Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war in Teilen verfassungswidrig

„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden, dass eine präventive Rasterfahndung, wie sie nach dem 11.9. – überdies ergebnislos – durchgeführt wurde Rasterfahndung in Deutschland), nur in engen Grenzen zulässig ist. Das höchste Gericht lehnte allerdings eine Rasterfahndung nicht generell ab (vgl. Rasterfahndung nach 11. September 2001 verfassungswidrig)…“ Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 23.05.2006 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22731/1.html

Siehe dazu die Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html


Aus: LabourNet, 24. Mai 2006

Freitag, 19. Mai 2006

Hartmannbund Nordrhein gegen elektronische Gesundheitskarte

http://www.heise.de/newsticker/meldung/73310

Mittwoch, 17. Mai 2006

Das Geschäft mit der Angst

http://www.heise.de/tr/artikel/73238

Dienstag, 16. Mai 2006

Überwachungsskandale: mit Data Retention ganz einfach

http://quintessenz.at/cgi-bin/index?id=000100003607

Vorratsdatenspeicherung: Amerikanischer Abhörskandal erfordert Umdenken auch in Europa

Deutsche Bürgerrechtsorganisationen: Amerikanischer Abhörskandal erfordert Umdenken auch in Europa

„In den letzten Tagen ist bekannt geworden, dass der amerikanische Geheimdienst NSA die Telefon-Verbindungsdaten von 200 Millionen Amerikanern sammelt. Es handelt sich dabei um die "größte Datenbank der Welt". Die gespeicherten Kommunikationsdaten werden automatisch auf Auffälligkeiten geprüft; "soziale Netzwerke" der Gesprächsteilnehmer werden offengelegt. Die EU-Staaten haben im Februar 2006 ebenfalls eine systematische und verdachtslose Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung beschlossen…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 15.5.06 http://www.stop1984.de/index.php?option=com_content&task=view&id=397&Itemid=145&lang=de


„Dieses Telefon ist angezapft!“

Unter http://web125.nice-host.de/nl/files/spuckis.pdf stehen Spuckis gegen Vorratsdatenspeicherung als PDF zum download bereit.


Aus: LabourNet, 16. Mai 2006

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