Messkampagnen, wissenschaftliche Hinweise, Nachweise und viel Diskussionen

HLV INFO 40/AT

24-04-2007

Handys und die dafür nötigen Sendemaste bedingen sich. Wo viele Handynutzer sind, benötigt man auch Masten, und diese sind am Billigsten in bereits bewohnten Gebieten zu errichten.

Das ist der einfache und klare Grund warum Sendeanlagen gerade in ländlichen Gegenden völlig unnötige Anwohnerbelastung erzeugen. Vom GSM Prinzip her würden auch 60 km Abstand gehen (so waren mal die Konzeptionsbedingungen für GSM).

Und aller Orts wird vom TüV und den Betreiberverbänden Messkampagnen organisiert, die nachweisen sollen dass man 99 und mehr Prozent unter den geltenden Grenzwerten agiert.

Schön, doch ebenso schlecht, denn wir Anwohner wissen, dass wir raus sehen müssen, raus in die Realität und da erleben wir hier im Dorf dass sich die Krebs- Todesrate im Umkreis von rund 150 m um den Sender bald an die 2 % der Gesamtdorfbevölkerung annähert, dass in Steinbach Hallenberg zigfache Brustkrebsrate bei Frauen festgestellt wurde, wie auch in vielen anderen Gemeinden diese Ereignisse konzentriert um die Standorte und den exponieten Bereichen auftreten. Bei Werten millionenfach unter dem Merkelschen Grenzwert.

Doch handelt irgendwer? verantwortlich?

No!

Denn unter den Grenzwerten herrscht Narrenfreiheit, und auch wenn es der EU Vorsorgerichtline widerspricht, Handy über alles!

... mal schauen, wie lange wir uns diese Ignoranz vor der Realität noch leisten können, nur mit dem Hinweis, dass wir halt noch kein wissenschaftlich nachgewiesenen Modell der Schädigung kennen ...


Bernd Schreiner, Dipl-Ing(FH)
freier Architekt, Baubiologe IBN
Landesverband Thüringen
http://www.buerger-gegen-esmog.de

--------

Kyrill, GSM und UKW
http://freepage.twoday.net/stories/3237486/

Messpraxis bei Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/351965/

Grenzwerte und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/242821/

Welchen Wert haben Grenzwerte beim Mobilfunk?
http://omega.twoday.net/stories/1005975/

Strahlenmessungen
http://omega.twoday.net/stories/326599/

Die Grenzwerte der 26. BImSchV gelten nur für Kurzeitexposition, sind also für Dauereinwirkung nicht anwendbar
http://omega.twoday.net/stories/3646854/



http://omega.twoday.net/search?q=Hallenberg

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